Schaden melden
Füllen Sie das Online-Formular „Schaden melden" aus oder rufen Sie uns an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen – auch über den 24/7-Notruf.
Termin vereinbaren
Wir stimmen einen Termin ab, der zu Ihnen passt, und kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort in ganz Hamburg.
Begutachtung vor Ort
Wir dokumentieren den Fahrzeugschaden vollständig: Fotos, Messungen und technische Analyse – die Grundlage für ein gerichtsfestes Gutachten.
Gutachten erhalten
Sie erhalten Ihr rechtssicheres Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden – digital und auf Wunsch zusätzlich per Post.
Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen mehr Rechte zu, als viele denken.
Freie Gutachterwahl
Sie dürfen Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen – nicht den der Versicherung.
Freie Werkstattwahl
Wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, entscheiden allein Sie.
Mietwagen / Nutzungsausfall
Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
Wertminderung
Den merkantilen Minderwert – den Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur – können Sie sich von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.
Merkantile Wertminderung – der Anspruch, der am häufigsten verschenkt wird
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies – selbst wenn die Werkstatt fachgerecht gearbeitet hat. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung (merkantiler Minderwert). Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls können Sie sich diesen Betrag nach § 249 BGB von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten lassen – zusätzlich zu den Reparaturkosten.
In der Praxis wird dieser Anspruch oft übersehen: Die Versicherung zahlt ihn nur, wenn er im Unfallgutachten nachvollziehbar beziffert ist. Je nach Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang kann die Wertminderung mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Wir ermitteln den merkantilen Minderwert in jedem Unfallgutachten nach anerkannten Berechnungsmethoden und weisen ihn gesondert aus – damit Ihnen kein Geld entgeht. Gleiches gilt für den Nutzungsausfall: Auch die Tage ohne Fahrzeug werden im Gutachten festgehalten und sind erstattungsfähig.
Bereit? Dann melden Sie Ihren Schaden.
Ein kurzes Formular genügt – wir kümmern uns um den Rest.